Umfangreiche Sanierungen mit der Baurechtsbehörde abstimmen

Umfangreiche Sanierungen an Gebäuden und Gebäudekomplexen beinhalten nicht selten mehrere Gewerke. Dabei kann es sich um einen komplett neuen Außenputz, den Austausch von Fenstern und Türen, den Einbau innovativer Haustechnik, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Um- und Ausbau oder auch die Installation einer Solaranlage auf dem Dach handeln. Ziel dieser Sanierung ist es, den Gebrauchswert der Immobilie zu erhöhen und in den meisten Fällen auch Energie durch bessere Wärmedämmung einzusparen. All diese Arbeiten setzen im Vorfeld jedoch die Einholung entsprechender Genehmigungen voraus. Unter dem Stichwort Baurecht auf Soldan.de findet sich eine Vielzahl von juristischen Publikationen zum Thema Bauen.
Bevor überhaupt mit den Sanierungen begonnen werden darf, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Gemäß Landesbauordnung ist jeder Um- und Ausbau, die Änderung der Nutzungsart, jede Erweiterung, aber auch jeder Abriss von Gebäuden und baulichen Anlagen genehmigungspflichtig. Der Antrag muss rechtzeitig bei der zuständigen Baurechtsbehörde gestellt werden. Die erforderlichen Formulare stehen auf den entsprechenden Webseiten der Behörden kostenlos zum Download bereit. Dem Antragsformular, welches auszudrucken und zu unterschreiben ist, müssen noch verschiedene Anlagen wie Lageplan, Entwässerungsplan, Angaben über eine gewerbliche Nutzung und die Bestellung des Bauleiters beigefügt werden. Außerdem ist im Zuge der Erteilung einer Baugenehmigung das persönliche Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Baurechtsbehörde zu empfehlen, um Einzelheiten zum Bau vorab klären zu können.
Handelt es sich bei dem Bauvorhaben z. B. um ein Wohngebäude (allerdings kein Hochhaus) und liegt dieses innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, dann darf der Bauherr statt des Genehmigungsverfahrens das einfachere Kenntnisgabeverfahren wählen. Im Gegensatz zum Genehmigungsverfahren entfällt der förmliche amtliche Bescheid und das Verfahren wird beschleunigt. Aber auch beim Kenntnisgabeverfahren müssen neben dem Antragsformular Lage- und Entwässerungsplan sowie Bauzeichnungen als Anlagen mit eingereicht werden.
Beabsichtigt man, ein Baugrundstück mit dem Ziel zu erwerben, um dort beispielsweise ein Wohnhaus zu errichten, empfiehlt sich ein Antrag auf Bauvoranfrage. In dieser Bauvoranfrage, auch als Bauvorbescheid bekannt, kann die generelle Zulässigkeit eines Bauvorhabens bereits im Vorfeld geklärt werden. Neben dem Antragsformular müssen ebenso Lageplan und Bauskizzen eingereicht werden. Die Bauvoranfrage hat eine Gültigkeit von drei Jahren; in dieser Zeit sollte man die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe beantragen. Auf Antrag wird die Gültigkeit der Bauvoranfrage um weitere drei Jahre verlängert.
Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.




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