Die Bauleistungsversicherung und die Gebäudeversicherung

Die Bauleistungsversicherung sollte bei einem Neubau (Bauvorhaben) unbedingt abgeschlossen werden. Denn auch bei einem Bauvorhaben kann es zu unvorhersehbaren Schäden kommen, die wenn sich nicht abgesichert sind, die Bauherren schnell in den Ruin treiben können. Eine Bauleistungsversicherung wird oft mit einer Rohbaufeuerversicherung abgeschlossen.
Die Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen der Bauleistungsversicherung privaten Bauherren einen Vollkaskoschutz. Das noch im Bau befindliche Wohnhaus wird durch diese Versicherung gegen verschiedene unvorhersehbare Ereignisse abgesichert. Zu den versicherten Risiken zählen zum Beispiel Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl, Vandalismus und ungewöhnliche Witterungsbedingungen. Die Versicherungsdauer richtet sich in der Regel nach der Bauzeit, die maximale Versicherungslaufzeit liegt zwischen 18 und 24 Monaten. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die aufgrund von nicht fachgerechten Leistungen entstanden sind. Der Bauunternehmer haftet für diese Schäden gegenüber den Bauherren. Unter der Internetseite Gebaeudeversicherungen.net finden Bauherren sehr gute und hilfreiche Informationen zur Bauleistungsversicherung. Sobald das Gebäude fertiggestellt ist oder es wird ein Haus gekauft, ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung unabdingbar. Diese Versicherung ist zwar keine Pflicht, doch wer auf diese Versicherung verzichtet, könnte sehr schnell vor dem finanziellen Ruin stehen.
Ein Gebäude ist täglich verschiedenen Gefahren ausgesetzt, hierzu gehören zum Beispiel folgende Gefahren: Blitzeinschläge, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel und Überschwemmungen. Gegen diese Gefahren und auch gegen weitere Gefahren können sich Hausbesitzer absichern, in dem sie eine Gebäudeversicherung abschließen. Nicht nur das Haus ist über diese Versicherung abgesichert, sondern auch zum Beispiel fest verlegte Fußbodenbeläge, sanitäre Installationen, Zentralheizungs- und Klimaanlagen. Wichtig ist, dass alles mit in der Versicherungssumme erfasst wird, auch Nebengebäude wie zum Beispiel die Garage können mit eingeschlossen werden.
Damit in einem Schadenfall nicht die ganze Familie vor dem finanziellen Ruin steht, sollte unbedingt jeder Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung abschließen. Auch für Mehrfamilienhäuser ist der Abschluss einer solchen Versicherung unverzichtbar, denn gerade Mehrfamilienhäuser sind unter Umständen deutlich höheren Risiken ausgesetzt, dies liegt allein daran, dass das Gebäude insgesamt größer ist und zum Beispiel mehr Wasserrohre verlegt sind. Sehr gute Informationen zum Thema Gebäudeversicherung finden Interessierte auf der Seite Gebaeudeversicherungen.net.
Bevor eine Versicherung abgeschlossen wird, sollten natürlich verschiedene Anbieter verglichen werden, denn auch bei der Bauleistungsversicherung sowie bei der Gebäudeversicherung gibt es Unterschiede. Auf Gebaeudeversicherungen.net kann ein Vergleich direkt durchgeführt werden. Die Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche Tarife, diese bieten in der Regel verschieden Leistungen, hierauf muss bei einem Vergleich geachtet werden. Eins ist auf jeden Fall sicher, desto besser ein Gebäude abgesichert ist umso geringer ist die Gefahr, dass durch einen Schadenfall der finanzielle Ruin droht.
Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.




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Die Erfahrungen beim Umbau, Selbstbau oder beim Architektenhaus sind so individuell wie jeder Bauherr und sein Eigenheim. Sehr oft haben wir negative Berichte von anderen Eigenheimbesitzern gehört. Wir haben eigentlich durchweg gute Erfahrungen gemacht. Der Selbstbau mit Renovierung des alten Bauernhauses (Baujahr 1900) war die wesentlich größere Herausforderung. Als junges Ehepaar hatten wir diesen Traum, der großer Garten für die Kinder, die wir uns wünschten, eine Scheune nebenan, die noch Bauplatz und Raum zum Ausbauen bot. Als die Kinder aus dem Haus waren, haben wir das Bauernhaus verkauft und ein kleineres Architektenhaus gebaut. Diesen Erfahrungsschatz möchten wir auf dieser Seite kostenfrei an Sie weitergeben (8).