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Ein Gartenhaus bauen

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Sobald das Wetter gut ist und die Sonne scheint, findet bei vielen das Leben im Freien statt. Vor allem ein Garten bietet da zahllose Gestaltungsmöglichkeiten, der vom Schmuck- bis zum Nutzgarten reicht, Beete wie Rasenflächen bedeutet, Ruhebereiche und Spielplätze einschließt – und oft auch ein Gartenhaus.

Für wen oder was?

Wie schlicht-praktikabel oder eher großzügig ein Gartenhaus ausfällt, darüber entscheiden sein Nutzen einerseits und bauliche Auflagen andererseits. Denn was mit offiziellem Bauantrag im eigenen weitläufigen Garten geht, ist höchstwahrscheinlich im Reglement der Kleinkartenkolonie so nicht vorgesehen. Doch nicht nur das gilt es zu beachten. Soll der Schuppen zukünftig nur etliche Gartengeräte und -möbel und vor allem auch angesammeltes Außenspielzeug lagernd aufnehmen? Oder soll das Gartenhaus zugleich ein trockener Werk- und Bastelraum sein, wo Reparaturen und Anpflanz- sowie Umtopfarbeiten erledigt werden könnten? Auch die Überlegung, ob es ganz oder zum Teil als gemütliche Laube genutzt werden soll, wo man sich zur Party trifft oder einfach einen lauschigen Rückzugs- und Spielort findet, ist für die bauliche Ausführung entscheidend.

Ist der Platz recht so?

Wichtig ist, dass die Fläche des Gartenhauses eben und nicht zu weich ist, sonst kann später der Fundament-Aufbau zum Stolperstein werden. Denn in diesem Fall müsste sehr tief gegraben werden und der Baugrund mit viel teurerem Beton eingeebnet werden. Doch die Fundament-Frage ist nicht der einzige wichtige Gedanke bei der Platzwahl.

Wer ein Gartenhaus bauen möchte, der kommt nicht umhin, sich vorab mit der gängigen Bausatzung vertraut zu machen. In der Regel steht dem Bau bis zu einer Gesamtfläche von bis zu 20 Quadratmetern auch ohne explizite Baugenehmigung nichts im Wege. Nur in Ausnahmefällen nehmen die örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen Einfluss auf die jeweilige Lage und die Bauart der Gartenhäuser, damit diese das Gesamtbild einer Wohnanlagen nicht zerstören. Auch sollte nicht versäumt werden, die angrenzenden Nachbarn über die Gartenhaus-Planung zu informieren und auch mit einzubeziehen. Unstimmigkeiten oder gar ein späterer Abriss können so bereits im Vorfeld vermieden werden. Besonders dann, wenn abzusehen ist, dass der erforderliche Grenzabstand zu Problemen führen könnte, ist eine zeitnahe Vorsprache beim Nachbarn unumgänglich.

Bausatz als Basis oder Marke Eigenbau?

Jeder Gartenhaus-Typ ist in der Regel anders konstruiert und stellt diesbezüglich auch andere Anforderungen an die Fundamente. Am leichtesten zu handhaben sind die sogenannten Holzständerkonstruktionen, die so angefertigt werden, dass alle tragenden Holzbalken mit stabilen Einschlaghülsen fest im Fundament verankert werden können. Möglich sind jedoch auch solide und stabile Fundamente aus Ziegelsteinen oder aus hochwertigem Holz. Auch so lässt sich dann auf einfache Art und Weise die Gartenlaube in Holzständerbauweise aufbringen.

Eine kostengünstige Lösung sind fertige Bausätze für Gartenhäuser. Alle Modelle gibt es in den verschiedensten Arten und auch Größen, aus Holz oder Metall, als Einraum- oder Mehrraumkonzeption zu kaufen – und haben manchmal durchaus Ausbaupotenzial. Da hier oft aber nur standardisierte Lösungen angeboten werden, ist die Entwicklung eines eigenen Gartenhauses, vor allem, wenn es um individuelle Raumaufteilung, Dämmlösungen, Strom- oder Wasseranschlüsse geht, die bessere, wenn auch planerisch aufwendigere Lösung.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid

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