Anbieterwechsel bei Gas und Strom

Stromanbieterwechsel
Vor ein paar Jahren hat die Bundesregierung den Elektrizitätsmarkt in Deutschland liberalisiert, um den Wettbewerb zu stärken. Seitdem ist es für Verbraucher in Deutschland möglich, den Anbieter selbst zu wählen. Vorher herrschte ein Monopol und der Strom, übrigens genauso wie Gas und Wasser, musste vom vor Ort tätigen Anbieter bezogen werden. Eine Auswahl bestand nicht und Wettbewerb existierte keiner. Parallel zu der Öffnung für den Wettbewerb wurde unter dem Stichwort Versorgungspflicht die Grundversorgung der Verbraucher geregelt. Das jeweilige Versorgungsunternehmen am Ort muss jeden Verbraucher dauerhaft mit Elektrizität beliefern.
Große Auswahl an Stromanbietern
Stromkunden können seit dieser Liberalisierung ihren Stromanbieter anhand eigener Vorlieben auswählen. Es gibt Anbieter, die sich auf Ökostrom spezialisiert haben und andere, die besonders billigen Strom anbieten. Da die Energiepreise in den letzten Jahren extrem angestiegen sind, ist der Anbieterwechsel eine Möglichkeit, die Kosten für die Energie zu senken. Kunden sollten sich vorher über eines der vielen Portale im Internet einen Überblick über die lokal verfügbaren Anbieter und die jeweilige Preisgestaltung verschaffen. Danach geht es ganz einfach: Mit dem neuen Stromanbieter wird der Vertrag abgeschlossen, was online oder per Post erfolgen kann. In den meisten Fällen übernimmt der neue Lieferant alle notwendigen Um- und Abmeldungen und regelt auch die Kündigung beim alten Anbieter. In einigen Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, diese Kündigung selbst vorzunehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wegen einer Preiserhöhung der bisherige Anbieter eine Sonderkündigungsfrist eingeräumt wird, die meist sehr kurz sind. Ähnliches gilt für den Fall, dass die Laufzeit des bestehenden Vertrages bald endet und der neue Anbieter nicht sicherstellen kann, dass die Kündigung von seiner Seite aus bis zu diesem Termin bearbeitet werden kann.
Gasanbieterwechsel
Im Prinzip gilt dieses Prozedere auch für den Wechsel des Gasanbieters. Seit 2006 dürfen auch private Gaskunden den Anbieter wechseln. Allerdings ist der Wettbewerb im Gasmarkt noch nicht so weit vorangeschritten wie im Elektrizitätsmarkt. Es gibt noch eine kleinere Auswahl. Auch hier ist aber die Versorgungssicherheit gesetzlich geregelt. Der sogenannte lokale Grundversorger ist in jedem Fall verpflichtet, alle Kunden mit Gas zu versorgen. Dieselben Schritte wie beim Anbieterwechsel für Strom stehen an: Vergleich der Tarife und Kosten, Entscheidung für einen neuen Anbieter (auch der Vergleich verschiedener Tarife beim alten Anbieter kann sich lohnen), Abschluss des Vertrags mit dem neuen Lieferanten (online oder per Post). Der neue Gasanbieter wird in der Regel alle Formalitäten abwickeln. Verbraucher müssen lediglich zum Wechseltermin den Gaszähler ablesen lassen, damit der alte Anbieter seine Schlussrechnung versenden kann. Ansonsten verläuft der Wechsel unbemerkbar.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.




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