Beurkundungsgesetz

Wenn nach manchmal jahrelanger Suche die richtige Immobilie endlich gefunden wurde, müssen sich Veräußerer und Käufer nicht nur über den Kaufpreis einigen. Der Kauf einer Immobilie läuft dann nach standardisierten, gesetzlich vorgeschriebenen Schritten ab. So muss hier grundsätzlich immer ein Notar beim Kauf einer Immobilie hinzugezogen werden. Dessen Aufgabe ist jedoch nicht nur die Aufsetzung des Kaufvertrags und dessen Beurkundung, sondern auch andere Punkte wie die sogenannte Auflassung, die Auflassungsvormerkung, die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch, Löschung eventuell vorhandener Belastungen und so weiter. Sowohl für den Verkäufer wie den Käufer einer Immobilie stellt die Instanz des Notars eine rechtliche Sicherheit dar. Er hat dafür zu sorgen, dass der Kauf rechtlich einwandfrei abläuft.
Beurkundungsgesetz– Aufgabe des Notars
Rechtlich gebunden ist der Notar unter anderem durch das Beurkundungsgesetz. Hier sind explizit alle Punkte festgeschrieben und dĂĽrfen keinesfalls umgangen werden.
Inhalt
Das Gesetz bezieht sich allerdings nicht nur auf den Kauf von Immobilien, sondern auch auf andere Willenserklärungen. Zunächst wird darin geregelt, wann es einem Notar nicht erlaubt ist, ein bestimmtes Geschäft zu beurkunden (immer dann, wenn es Zweifel an der Neutralität geben könnte, also wenn er selbst, Ehe- oder Lebenspartner oder nahe Verwandte an dem Geschäft beteiligt sind) und wann die Beurkundung unwirksam ist (wenn sie darauf gerichtet ist, dem Notar, Ehepartner oder Verwandten einen Vorteil zu verschaffen). In den weiteren Paragrafen wird auch die Pflicht zur Niederschrift über die Verhandlung geregelt. Es müssen Notar und Beteiligte sowie Käufer, Verkäufer und deren Beteiligte alle in der Niederschrift genannt werden sowie alle Daten zum Gegenstand des Vertrags (Kaufobjekt, Kaufpreis, Fristen und Ähnliches). Im Gesetz geregelte Punkte sind die Feststellung der Geschäftsfähigkeit, die Überprüfung der Nachweise für die Vertretungsberechtigung, Vorlesen, Genehmigung und Unterschreiben durch den Notar. Aber es geht hier immer auch um die Belehrungspflichten des Notars, der den Beteiligten die Tragweite des Geschäfts darlegen muss und der dafür sorgen muss, dass keiner der Beteiligten benachteiligt wird. Ausdrücklich im Gesetz geregelt wird auch die Behandlung der Urkunden. So mancher hat sich vielleicht gewundert, warum der Kaufvertrag mit Schnur und Siegel daherkommt. Nun, das ist im Gesetz so bestimmt.
Zweiwochenfrist
Der Kaufvertrag wird dem Erwerber zugestellt. Der Käufer hat dann zwei Wochen Zeit, um diesen zu unterzeichnen. Diese Frist wurde in § 17 Abs 2 dem Gesetz beigefügt, um dem Verbraucher genügend Zeit zu geben, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen. Insbesondere sollten hier explizit Überrumpelungsgeschäfte vermieden werden. Das Beurkundungsgesetz begründet diesbezüglich also Pflichten des Notars und schützt gleichzeitig auch Verkäufer und Käufer einer Immobilie.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.




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