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Das deutsche Wohnungseigentumsrecht

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Das Wohnungseigentumsrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Die Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen über das Wohnungseigentumsrecht sind im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG) festgeschrieben. Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar mit dem Mietrecht verwandt, unterscheidet sich aber in mehreren Aspekten deutlich von Letzterem. Im Wohnungseigentumsrecht werden die Eigentumsverhältnisse, Rechte und Pflichten zwischen mehreren Eigentümern von Gebäuden und Grundstücken geregelt. Am häufigsten wird das Wohnungseigentumsrecht in Mehrfamilienhäusern angewendet, die aus Eigentumswohnungen bestehen.

Das Wohnungseigentumsrecht bezieht sich nicht nur auf Wohnräume, sondern schließt auch Räume und Gebäude ein, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Dazu gehören beispielsweise Keller, Böden, Speicher, Lagerräume, Garagen, Gärten, ja selbst auf dem Grundstück befindliche Parkplätze. Im Wohnungseigentumsrecht sind auch die Probleme der Verwaltung von gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen geregelt. Insbesondere geht es um die richtige anteilige Begleichung der Verwaltungs- und Betriebskosten. In anderen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts werden die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander festgelegt, wie zum Beispiel die Nutzung gemeinschaftlicher Anlagen wie Wasch- und Trockenräume oder Treppenhäuser, die Zeiten der Nacht- und Mittagsruhe und ähnliche Angelegenheiten. In diesem Bereich besteht große Ähnlichkeit zum Mietrecht. Das Wohnungseigentumsrecht sieht außerdem die regelmäßige Einberufung einer Eigentümerversammlung vor, die zur Klärung wichtiger Fragen dient. Auf dieser Versammlung richtet sich die Stimmenzahl der Eigentümer nach ihrem Anteil am Gesamteigentum.

Die Probleme rund um das Wohnungseigentumsrecht sind oft juristisch relativ kompliziert. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Bei der Planung und Finanzierung aufwendiger Sanierungskosten und -maßnahmen hat daher beispielsweise der Verwalter das Recht, einen Anwalt zur Beratung bei der Eigentümerversammlung hinzuzubitten. Bevor sich ein Eigentümer mit einem rechtlichen Problem an einen Anwalt wendet, ist es besser, erst einmal eine grundlegende Orientierung im Internet zu suchen. Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts gibt es viele Grundsatzurteile, die online veröffentlicht wurden. Diese Informationen sind kein Ersatz für den Gang zum Anwalt, sie dienen allerdings einer ersten Einschätzung, ob eine beabsichtigte Klage Aussicht auf Erfolg hat oder die Verhaltensweise eines Eigentümers juristisch gerechtfertigt ist oder nicht.

Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.

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