Das deutsche Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein eigenstĂ€ndiges Rechtsgebiet. Die Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen ĂŒber das Wohnungseigentumsrecht sind im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG) festgeschrieben. Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar mit dem Mietrecht verwandt, unterscheidet sich aber in mehreren Aspekten deutlich von Letzterem. Im Wohnungseigentumsrecht werden die EigentumsverhĂ€ltnisse, Rechte und Pflichten zwischen mehreren EigentĂŒmern von GebĂ€uden und GrundstĂŒcken geregelt. Am hĂ€ufigsten wird das Wohnungseigentumsrecht in MehrfamilienhĂ€usern angewendet, die aus Eigentumswohnungen bestehen.
Das Wohnungseigentumsrecht bezieht sich nicht nur auf WohnrĂ€ume, sondern schlieĂt auch RĂ€ume und GebĂ€ude ein, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Dazu gehören beispielsweise Keller, Böden, Speicher, LagerrĂ€ume, Garagen, GĂ€rten, ja selbst auf dem GrundstĂŒck befindliche ParkplĂ€tze. Im Wohnungseigentumsrecht sind auch die Probleme der Verwaltung von gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen geregelt. Insbesondere geht es um die richtige anteilige Begleichung der Verwaltungs- und Betriebskosten. In anderen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts werden die Rechte und Pflichten der EigentĂŒmer untereinander festgelegt, wie zum Beispiel die Nutzung gemeinschaftlicher Anlagen wie Wasch- und TrockenrĂ€ume oder TreppenhĂ€user, die Zeiten der Nacht- und Mittagsruhe und Ă€hnliche Angelegenheiten. In diesem Bereich besteht groĂe Ăhnlichkeit zum Mietrecht. Das Wohnungseigentumsrecht sieht auĂerdem die regelmĂ€Ăige Einberufung einer EigentĂŒmerversammlung vor, die zur KlĂ€rung wichtiger Fragen dient. Auf dieser Versammlung richtet sich die Stimmenzahl der EigentĂŒmer nach ihrem Anteil am Gesamteigentum.
Die Probleme rund um das Wohnungseigentumsrecht sind oft juristisch relativ kompliziert. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Bei der Planung und Finanzierung aufwendiger Sanierungskosten und -maĂnahmen hat daher beispielsweise der Verwalter das Recht, einen Anwalt zur Beratung bei der EigentĂŒmerversammlung hinzuzubitten. Bevor sich ein EigentĂŒmer mit einem rechtlichen Problem an einen Anwalt wendet, ist es besser, erst einmal eine grundlegende Orientierung im Internet zu suchen. Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts gibt es viele Grundsatzurteile, die online veröffentlicht wurden. Diese Informationen sind kein Ersatz fĂŒr den Gang zum Anwalt, sie dienen allerdings einer ersten EinschĂ€tzung, ob eine beabsichtigte Klage Aussicht auf Erfolg hat oder die Verhaltensweise eines EigentĂŒmers juristisch gerechtfertigt ist oder nicht.
Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.




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