Gelten in der Schweiz andere Vorschriften beim Hausbau?

Wie in Deutschland setzt nun auch die Schweiz beim Hausbau vermehrt auf den Klimaschutz. So wurden die Anforderungen für eine Dämmung in allen Kantonen merklich erhöht und es wurde zudem eine Quote für erneuerbare Energieträger eingeführt.
Mittlerweile haben alle Schweizer Kantone ihre Bauvorschriften entsprechend angepasst. Beim Neubau von Wohnungen darf der Heizölverbrauch nicht über 4,8 Litern pro Quadratmeter liegen. Bisher lag das gesetzlich erlaubte Höchstmaß bei 9 Litern. Die neu festgelegten Energie- und Dämmstandards gelten als die fortschrittlichsten in ganz Europa.
Schärfere Gangart auch bei Sanierungen
Doch neben den erhöhten Anforderungen bei der Dämmung und beim Heizölverbrauch gelten nun auch verschärfte Richtlinien bei den erneuerbaren Energien. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger soll bei mindestens 20 Prozent liegen. So sind beispielsweise Öl- und Gasheizungen mit Sonnenkollektoren zu kombinieren. Für die Erwärmung von Wasser werden zudem keine neuen Elektroboiler mehr eingesetzt. Zumindest die Vorwärmung des Wassers muss neuerdings über das Heizsystem oder über Sonnenkollektoren erfolgen. In einigen Kantonen, wie Basel-Stadt oder Basel-Land, gibt es mittlerweile sogar eine Quote für die Warmwassererzeugung mittels erneuerbarer Energiequellen.
Werden alte Öl- und Gaskessel ersetzt, so dürfen nun nur noch kondensierende Modelle eingebaut werden. Diese bieten den Vorteil eines höheren Wirkungsgrades von 105 Prozent. Auf neue Elektrodirektheizungen soll in Zukunft komplett verzichtet werden. Zudem müssen elektrische Widerstandsheizungen für jeden Einzelfall separat bewilligt werden.
Unterliegen Ferienwohnungen in der Schweiz bald auch den geänderten Gesetzen?
Im Zuge der Änderungen gehen immer mehr regionale Stromversorger dazu über, sich an den Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe zu beteiligen. Einzelne Kantone tragen sich derzeit sogar mit dem Gedanken, für den Bau von Ferienwohnungen strengere Vorschriften zu erlassen. Da die Wohnungen oftmals auch bei Leerstand beheizt werden, soll die Wärmeregulierung während ungenutzter Zeiten gesetzlich vorgeschrieben werden. Dazu gibt es natürlich auch in der Schweiz zahlreiche Sicherheitsvorschriften. So ist beispielsweise das Schutzbekleidung tragen beim Hausbau auch in der Schweiz absolute Pflicht.
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Der Artikel wurde verfasst von Felix.




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