Kaminabnahme vom Fachmann

Ein Kamin wird definiert als Konstruktion, die Abgase ins Freie führt. Der sogenannte Kamineffekt sorgt dafür, dass die Abgase nach oben strömen. Dazu ist je nach Abgastemperatur eine bestimmte Geometrie des Schornsteins notwendig.
Selbstbau des Kamins
Ein Kamin kann von Eigentümern durchaus selbst aufgebaut werden. Es gibt für jede Heizungsart entsprechende Bausätze. Weit verbreitet sind bei Modernisierungen Edelstahlkamine, die außen am Haus montiert werden. So können lästige Deckendurchbrüche im Inneren vermieden werden. Oft ist auch die Modernisierung des Kamins bei einer neuen Heizungsanlage nötig. Vor allem Geräte mit der sogenannten Brennwerttechnik erzeugen nur noch Abgase mit sehr niedriger Temperatur. Bei Kaminen mit zu großem Durchmesser würde der notwendige Auftrieb nicht stattfinden und die Kamine würden versotten. Deshalb muss bei solchen modernen Heizungen in den alten Kaminschacht oft ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr eingezogen werden, das nur einen sehr geringen Durchmesser hat und deshalb auch bei niedrigen Abgastemperaturen funktioniert.
Abnahme des fertigen Kamins vor Inbetriebnahme
Grundsätzlich muss vor der Inbetriebnahme eines Kamins oder einer neuen Heizung der Kamin vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen werden. Das ist durchaus sinnvoll, da Schornsteinfeger abschätzen können, ob der Kamin zur Heizung passt und sicher ist. Ist dies nicht der Fall, könnte es zu Bränden oder Kohlenmonoxidvergiftungen bei den Bewohnern kommen. Dabei ist es völlig unerheblich, wer den Kamin gebaut hat. Dem Eigentümer verschafft die Abnahme des Kamins ja eher die Sicherheit, dass er die Heizung, den Kaminofen oder den Pelletofen ruhigen Gewissens nutzen kann. Die Kaminabnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Wurde die Abnahme nicht durchgeführt, kann das im Schadensfall zu erheblichem Ärger mit der Versicherung führen, die sich im schlimmsten Fall weigern wird, den entstandenen Schaden zu regulieren.
Bei der Kaminabnahme prüft der Schornsteinfeger bestimmte, für die Betriebssicherheit wesentliche Faktoren. Zunächst muss die Feuerstätte (also die Heizung oder der Ofen) mit ausreichend Luft versorgt werden. Es gibt übrigens raumluftabhängige und raumluftunabhängige Heizungsanlagen. Auch wird die Feuerstätte auf Dichtigkeit, Betriebssicherheit und Brandsicherheit hin begutachtet. Es dürfen etwa brennbare Werkstoffe nicht nahe bei einem Kaminofen stehen, Holzböden oder -wände müssen abgedeckt werden etc. Ein weiterer Kontrollpunkt, der den Kamin betrifft, ist, ob der gefahrlose Abzug der Abgase gegeben ist. Dann wird der Kaminzug selbst auf Betriebssicherheit, Dichtigkeit und Brandsicherheit überprüft. Abschließend wird kontrolliert, ob die Gefahr der Versottung oder Durchfeuchtung besteht.
Bescheinigung/Kosten für die Prüfung
Der Schornsteinfeger bescheinigt auf einem Formular die Prüfung und den ordnungsgemäßen Zustand des Kamins. Diese Prüfungsbescheinigung sollte unbedingt aufgehoben werden, sie dient als Nachweis bei Schadens- oder Garantiefällen. Die Kaminabnahme wird vom Schornsteinfeger nach der sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung abgerechnet, die überall eingesehen werden kann.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.




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