Notarieller Kaufvertrag die sichere Beurkundung

Hat man endlich sein Traumhaus gefunden oder die richtige Eigentumswohnung, so muss zwischen Käufer und Verkäufer ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Das ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Hier heißt es in § 211 „(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.“ Ein Kaufvertrag ‚auf Handschlag‘ wie etwa in Frankreich tatsächlich möglich, ist in Deutschland nicht wirksam. Das geschieht vor allem zum Schutz von Käufer und Verkäufer, da es im Allgemeinen ja um erhebliche Summen geht. Daher soll dem involvierten Notar die Möglichkeit gegeben werden, beiden Parteien beratend zur Seite zu stehen. Er muss auch vor Risiken warnen und insgesamt dafür sorgen, dass keine Zweifel an der Wirksamkeit des sogenannten Rechtsgeschäfts auftreten. Darüber hinaus soll ein notarieller Kaufvertrag zum Zweck der Beweissicherung herangezogen werden können.
Inhalt des Kaufvertrages
Im Normalfall verwendet der Notar einen vorformulierten Kaufvertrag, der in großen Teilen standardisierte Formulierungen enthält. Sowohl dem Käufer wie dem Verkäufer der Immobilie wird der Kaufvertrag vor Unterzeichnung im Allgemeinen als Entwurf zur Verfügung gestellt, sodass sich beide Parteien mit dem Inhalt auseinandersetzen können. Änderungen in der Formulierung können auf Wunsch dann noch vorgenommen werden. Immer enthält ein notarieller Kaufvertrag folgende Punkte:
- Angaben zu Käufer und Verkäufer
- Angaben zum Kaufobjekt (insbesondere Lage, Grundbucheintragungen, Belastungen, Kaufpreis, (bei Eigentumswohnungen auch die Teilungserklärung, Einrichtungsgegenstände etc.)
- Auflassungsvormerkung (falls gewünscht)
- Modalitäten der Kaufpreiszahlung (Fälligkeit, Teilzahlungen etc.)
- Eventuell Höhe und Modalitäten zur Maklerprovision
Ablauf bei Unterzeichnung eines Kaufvertrages
Der Notar ist bei dem ganzen Ablauf beiden Seitengegenüber zur Neutralität verpflichtet. Das heißt, er berät bei Unklarheiten beide Seiten jeweils in ihrem Sinne. Bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags müssen beide Parteien anwesend sein, wobei sich sowohl Käufer wie Verkäufer auch vertreten lassen können. Dann muss der Vertreter allerdings über eine beglaubigte Vollmacht verfügen. Der Notar muss während der sogenannten Beurkundung den Kaufvertrag komplett laut vorlesen. Ansonsten ist der Vertrag unwirksam. Währenddessen sollte der Notar auch den Inhalt erläutern und Verständnisfragen beider Seiten klären und gegebenenfalls auch Änderungswünsche einarbeiten. Mit der Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag wird der Vertrag für Käufer und Verkäufer verbindlich. Erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags kann der Notar beginnen, die entsprechenden Schritte zur Eigentumsüberschreibung einzuleiten. Von einem notariellen, bekundeten Kaufvertrag für eine Immobilie kann man im Übrigen nicht ohne Weiteres zurücktreten. Hier müssen schon besondere Situationen entstehen. Hat der Verkäufer etwa erhebliche Mängel verschwiegen, so wird ein Rücktritt möglich.
Für seine Arbeit erhebt der Notar rund 1,5 % des vereinbarten Kaufpreises als Gebühr.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.




Das Öko-Haus ist umwelt-freundlich, da es durch seine ökologische Bauweise schon sehr viel Energie spart. Die Ökologischen Baustoffe sowie die verschiedenen Möglichkeiten dieser grünen Bauweise (englisch auch green building genannt) zeigen Ihnen auch Wege zum schadstofffreien Haus. Vom Holzbau über Fertighäuser bis hin zu den Naturfarben gibt es sehr viele Alternativen. Ökologisch Bauen heißt auch, ein Energie effizientes Haus zu haben. Diese Tatsache spart viel Geld, was gerade Bauherren freuen wird, denn der Bau selbst ist schon ein großer Kraftakt. Erfahrungen und Kenntnisse für ein gesundes Wohnen fließen hier mit ein.
Die Erfahrungen beim Umbau, Selbstbau oder beim Architektenhaus sind so individuell wie jeder Bauherr und sein Eigenheim. Sehr oft haben wir negative Berichte von anderen Eigenheimbesitzern gehört. Wir haben eigentlich durchweg gute Erfahrungen gemacht. Der Selbstbau mit Renovierung des alten Bauernhauses (Baujahr 1900) war die wesentlich größere Herausforderung. Als junges Ehepaar hatten wir diesen Traum, der großer Garten für die Kinder, die wir uns wünschten, eine Scheune nebenan, die noch Bauplatz und Raum zum Ausbauen bot. Als die Kinder aus dem Haus waren, haben wir das Bauernhaus verkauft und ein kleineres Architektenhaus gebaut. Diesen Erfahrungsschatz möchten wir auf dieser Seite kostenfrei an Sie weitergeben (1).