Themen zu Hausbau Ratgeber

Ãœberschreitung der Bebauungsgrenzen

Ueberschreitung-der-Bebauungsgrenzen

Der Bau eines Hauses unterliegt in Deutschland einer Vielzahl von gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen; eine davon sind die Bebauungsgrenzen. Diese können Bauwillige im Bebauungsplan der einzelnen Gemeinden einsehen. Es ist nicht gestattet, die gesamte Fläche des Grundstücks zu bebauen, sondern es müssen bestimmte Abstände sowohl zu den seitlichen Nachbarn als auch zur Straße hin eingehalten werden. Die Größe dieser Abstände ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, selbst von Ort zu Ort gelten unterschiedliche Maße.

Der einzuhaltende Grenzabstand zum Nachbarn beträgt meist 3 Meter parallel zur Grundstücksgrenze. Nebengebäude wie Garagen, Vorratsräume oder Ähnliches, die eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten, dürfen normalerweise bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Die Betonung liegt hier auf meist und normalerweise. Die Regelungen können durchaus auch abweichen. Am besten informiert man sich beim örtlichen Bauamt oder einem Bausachverständigen über die geltenden Bestimmungen vor Ort.

Die Überschreitung der seitlichen Bebauungsgrenzen ist noch nicht einmal so problematisch. Mit dem Einverständnis (am besten schriftlich) des betreffenden Nachbarn kann die seitliche Bebauungsgrenze überschritten werden. Am besten ist es, zu diesem problematischen Thema rechtzeitig das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn zu suchen und ihn nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dadurch bleiben Gerichtskosten und langwierige Streitigkeiten erspart. Selbst das beste Grundstück und das schönste Haus verlieren erheblich an Wert, wenn der Frieden mit den Nachbarn gestört ist. Während bei der Überschreitung der Bebauungsgrenzen zu Nachbarn in den meisten Fällen noch Verhandlungsspielraum herrscht, sieht die Situation bei der Überschreitung der Bebauungsgrenze zur Straße oder öffentlichen Grund schlechter für den Bauherrn aus. In diesen Fällen sind nur geringfügige Überschreitungen, beispielsweise durch Terrassen- oder Vordächer erlaubt. Ob das Bauvorhaben, so wie es geplant wurde auch durchgeführt werden kann, entscheidet das örtliche Bauamt. Eventuell bleibt keine andere Wahl, als die Baupläne so abzuändern, dass keine Überschreitung der Baugrenzen stattfindet oder sie wenigstens innerhalb der Toleranzgrenzen bleibt.

Der Artikel wurde verfasst von Oliver Schmid.

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