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Abtretung einer Grundschuld

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Viele, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, stoßen nicht selten auf Fachbegriffe, die sie so als solche in ihrem Leben als Mieter noch nicht gehört haben. Es beginnt der Anfang einer Irrfahrt durch Fachwörter und Finanzlatein, dem jedoch nicht jeder während der Bauphase und auch später gewachsen ist. Doch sollte man sich hier nicht gleich entmutigen lassen und sich diesbezüglich ruhig einmal gewissenhaft mit dem einen oder anderem Thema auseinandersetzen. Schnell klären sich hier so manche Unklarheiten auf, die im Vorfeld als unüberwindliche Hürden angesehen wurden.

Ein sehr wichtiger Aspekt bei der Finanzierung eines Hauses ist die Grundschuld. Diese entsteht, in dem man das Grundstück der bezogenen Bank als Sicherheit für den Kredit überlässt. Explizit muss hier der Bauherr im Grundbuch die sogenannte Grundschuld eintragen und die Bank als Gläubiger einsetzen lassen. In diesem Fall hat die Bank bei der Vergabe eines Darlehens eine höhere Sicherheit, denn sie kann, so denn sie feststellt, das der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, dass Grundstück Zwangsveräußern und sich somit ihre Forderung zurückzuholen.

Arten der Grundschuld

Im Grunde genommen sind es zwei verschieden Arten, in der eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden kann. Zum einen gibt es die Buchgrundschuld und zum anderen spricht man auch von einer Briefgrundschuld. Bei der Buchgrundschuld, müssen, sofern die Grundschuld abgetreten werden soll, die Gläubiger diesen Schritt im Grundbuch eintragen und gegenzeichnen. Dies ist jedoch recht aufwendig und es kommen darüber hinaus auch noch Notarkosten hinzu. Die Briefgrundschuld hingegen vereinfacht vor allem die Abtretung der Grundschuld. Diese kann man dann einfach in Form der Übergabe des Briefes abtreten.

Wie und warum kann man eine Abtretung der Grundschuld veranlassen?

Der wohl häufigste Grund, eine Abtretung der Grundschuld zu veranlassen, ist ein Bankwechsel zur Finanzierung einer Immobilie. Vielen Immobilienbesitzern sollte klar sein, dass nach Ablauf von in der Regel 5-10 Jahren die Zinsfestschreibung endet und es zu einer neuen Zinsberechnung kommt. Nur wer clever ist und sparen will, der vergleicht vor der Anschlussfinanzierung die Bedingungen auch bei anderen Kreditinstituten, um auch wirklich die best mögliche Finanzierung zu erhalten. Denn niemand kann es sich in der heutigen Zeit leisten, für etwas mehr zu zahlen, als unbedingt nötig. Außerdem sollte man nicht aus reiner Bequemlichkeit die Anschlussfinanzierung immer bei seiner Hausbank in Auftrag. Auch geringfügige Zinsunterschiede können bei den Summen der Finanzierung erhebliche Einsparungen bedeuten. Möchte man jedoch für die erneute Finanzierung eine andere Bank beauftragen, so muss man die Grundschuld auch an diese übertragen. Folglich steht nun auch die neue Bank mit ihrem Namen als Gläubiger für die Finanzierung im Grundbuch. Hat man die Grundschuld über eine Briefgrundschuld eingetragen, dann kann dieser Abtretung recht schnell und auch unkompliziert von statten gehen. Der Grundschuldbrief wird dann einfach an den neuen Gläubiger übergeben.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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