Avalgebühren der Banken
Definition – Einsatzgebiete Avale
Ein Aval stellt im Prinzip eine Bürgschaft eines Kreditinstituts gegenüber Dritten dar. Mit einem Aval wird also eine Garantie übernommen, dass die Bank im Falle des Falles für die Verbindlichkeiten ihres Kunden aufkommt. Von der Bank fließt also nicht sofort Geld. Aber sowohl der Bürge, also das Kreditinstitut wie auch derjenige, der die Bürgschaft beantragt, haften für den Avalkredit.
Avale werden für sehr unterschiedliche Zwecke genutzt. Neben sogenannten Mietavalen, die anstelle einer Mietkaution eingesetzt werden können und im Ausland üblicher sind als in Deutschland, sind im Rahmen von Immobilienkäufen Gewährleistungsavale für Bauunternehmen üblich. Aber auch Käufer von Häusern können über ein Aval dem Bauträger nachweisen, dass der Bauträger gegen Privatinsolvenzen oder Ausfälle aufseiten der Käufer abgesichert ist. Eine im Export weitverbreitete Form stellen die sogenannten Zollavale dar, bei denen Verbindlichkeiten gegenüber den Zollbehörden abgedeckt sind.
Avalgebühr ist keine Ausfallgebühr
Für die Bürgschaft, die Banken oder andere Institute im Rahmen des Avals gewähren, erheben sie Gebühren. Diese Gebühren werden fällig, auch wenn die Bank nicht für einen Ausfall einspringen muss. Dabei richtet sich die Höhe der Avalgebühren naturgemäß zunächst nach der Höhe des Betrags, der über das Aval garantiert wird. Darüber hinaus fließt das Risiko in die Höhe der Avalgebühren mit ein, das die Bank übernimmt. Bei solventen Kunden ist das Risiko, dass das Kreditinstitut das Aval erfüllen muss, relativ gering. Je höher aber das Risiko durch die Bank eingeschätzt wird, umso höher werden auch die Gebühren für das Aval ausfallen, wobei im Normalfall nur solvente Kunden ein Aval erhalten. Insgesamt handelt es sich bei einem Aval zwar nur um Eventualverbindlichkeiten. Banken müssen aber auch diese Eventualforderungen gemäß gesetzlicher Vorgaben mit Eigenkapital abdecken, sodass auf Bankenseite Eigenmittel gebunden sind. Dies verursacht für die Banken Kosten, die zusätzlich in die Berechnung der Avalgebühren mit einfließen. Mit den Avalgebühren sollen auch die Kosten für die Risikoprüfung durch die Bank und der Verwaltungsaufwand abgedeckt werden.
Höhe der Avalgebühren richtet sich nach Höhe der Bürgschaft
Die Höhe der Avalgebühren richtet sich wie beschrieben nach der Höhe der Bürgschaft, dem Risiko, das die Bank eingeht und der Laufzeit des Avals. Durchschnittlich kann von Avalgebühren in Höhe von 0,5 % bis 2,5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr ausgegangen werden. Läuft das Aval über längere Zeit, wird auch für die Folgejahre eine Avalgebühr erhoben. Immer liegen die Kosten für ein Aval allerdings unter den üblichen Kreditzinsen. Die Avalgebühren können ähnlich wie bei anderen Krediten monatlich, vierteljährlich oder jährlich erhoben werden. Das hängt von der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden ab.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.