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Clever bauen mit dem Aufwendungsdarlehen

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Wer träumt nicht davon, in den eigenen vier Wänden zu wohnen? Ein Haus im Grünen zu besitzen, unabhängig zu sein von steigenden Mietpreisen und sich selbst den individuellen Wohnraum zu erschaffen? Besonders für Familien mit Kindern steht dieser Wunsch oftmals an erster Stelle. Fernab von Großstadt und Verkehr sollen Kinder gesund, wohlbehütet und unbeschwert aufwachsen können, während die Eltern umgeben von idyllischer Landschaft sorglos und entspannt die Feierabende genießen können.

Für viele Familien bleibt dies jedoch Wunschdenken, denn besonders wer viele Kinder hat, kann sich ein Eigenheim schwer leisten. Meist gibt es nur einen Alleinverdiener, während das andere Elternteil den Nachwuchs betreut und großzieht. Das Geld ist hier oftmals sehr knapp, sodass an ein eigenes Haus in weite Ferne rückt.

Obwohl derzeit viele Banken und Kreditinstitute mit überaus günstigen Zinskonditionen werben, bleiben hier trotzdem meist Geringverdiener und kinderreiche Familien auf der Strecke. Wer über wenig oder gar überhaupt kein Eigenkapital verfügt, der bekommt in den meisten Fällen auch den Kredit zu den super günstigen Zinsen nicht. Und somit scheint der Traum vom Eigenheim schnell ausgeträumt.

Doch es gibt hier noch eine weitere Möglichkeit, die von den meisten Familien übersehen wird.

Der Staat hilft Familien mit Kindern mit Aufwendungsdarlehen

Eine gute Alternative kann hier das sogenannte Aufwendungsdarlehen sein. Mit Hilfe staatlicher Zuwendungen sollen hier besonders Großfamilien und Geringverdienende dabei unterstützt werden, Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren. Zur Auswahl stehen hier mehrere Förderangebote, die besonders für den privaten Wohnungsbau und darüber hinaus auch für Umbau oder Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die maßgeblich zur Verfügung gestellte Höhe richtet sich zunächst nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche verringert sich jedoch jährlich.

Anspruch auf vergünstigte Darlehen prüfen!

Die Vergabe eines Aufwendungsdarlehens ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, damit die diesbezügliche Förderung explizit an die vorgesehene Klientel gehen kann. Um eine Förderung zu erhalten, dürfen aus diesem Grund bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ziel ist es auch einkommensschwachen Familien dahin gehend zu unterstützen, dass auch sie in den eigenen vier Wänden wohnen können bzw. Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen tätigen können. Auch wer alternative Energien nutzt oder nutzen möchte, ist hier förderberechtigt.

Auch ein Aufwandsdarlehn muss selbstverständlich irgendwann zurückgezahlt werden. Aber anders als herkömmliche Bankdarlehen stellt hier der Fiskus die Leistung zur Verfügung. Sind alle Voraussetzungen zur Auszahlung eines Aufwandsdarlehens erfüllt, erhält der Antragsteller das Darlehen vom Staat.

Ein Aufwendungsdarlehen ist in der Regel aufgrund der zinsgünstigen Konditionen wesentlich lukrativer als normale Bankdarlehen und je nachdem wie die persönliche Situation des Kreditnehmers ist, können hier anfangs sogar besonders niedrige zinslose Ratenzahlungen oder sogar eine gänzliche Tilgungsfreistellung beantragt werden.

Aufwandsdarlehen unterliegen bundesweit einheitlichen Regelungen. Auskünfte hierzu erteilen die öffentlichen Ämter zur Wohnbauförderung. Die Beantragung eines Aufwandsdarlehens kann bei der Hausbank erfolgen, die die Anträge an die kreditgebenden Stellen weiterreichen.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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