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Damnum Disagio

Damnum-Disagio

Um ein Finanzierungsangebot für ein Haus oder eine Eigentumswohnung bewerten zu können, greift man normalerweise auf den effektiven Jahreszins zurück. Auch wenn diese Methode die eine oder andere Schwäche aufweist, so ist sie für einen ersten Überblick doch durchaus sinnvoll.

Der effektive Jahreszins ist zu unterscheiden vom Nominalzinssatz. Der Nominalzinssatz nennt nur den Zinssatz, der für die Darlehenssumme berechnet wird. Im Effektivzins werden aber die tatsächlich aufzubringenden Kosten, die sich für das Darlehen ergeben, berechnet. Darin fließt auch das Damnum oder Disagio ein.

Damnum

Grob gesagt bezeichnet das Damnum den Unterschiedsbetrag, der sich zwischen vereinbarter Darlehenshöhe und tatsächlich ausgezahltem Betrag ergibt. Ein Damnum in Höhe von 3 % bei einem Darlehen von 100000 Euro beträgt also 3000 Euro. Ausgezahlt werden dem Darlehensnehmer dann nur 97000 Euro, Zinsen werden aber für die gesamten 100000 Euro erhoben. Allerdings wird von einem Damnum nicht nur bei Darlehen zur Immobilienfinanzierung gesprochen, sondern auch bei anderen, auch betrieblichen Darlehen oder bei der Ausgabe von Wertpapieren. Bei Anleihen ist es üblich, dass auf die Ausgabe entweder ein Aufschlag oder ein Abschlag erhoben wird (also Agio oder Disagio). Das mindert während der Laufzeit den Ertrag entweder beim Anleger, wenn es sich um einen Aufschlag handelt oder beim Anleiheemittenten, wenn es sich um ein Disagio handelt.

Agio/Disagio

Damnum ist im Prinzip der Oberbegriff für Agio und Disagio. Ein Agio ist ein sogenanntes Darlehensaufgeld. Dabei wird ein Darlehen mit einem bestimmten Zinssatz vereinbart, es erhöht sich aber der zurückzuzahlende Betrag um das Agio, deshalb Aufgeld. Beim Disagio, dem sogenannten Abgeld wiederum, verringert sich der Auszahlungsbetrag des Darlehens um den vereinbarten Betrag. Sowohl Agio wie auch Disagio beeinflussen also ganz erheblich die Kosten des Darlehens und müssen auch beim effektiven Zinssatz mit einberechnet werden.

Zurechnung

Beim Immobilienkauf ist für den Käufer zu beachten, dass das Damnum wie eine Zinszahlung betrachtet wird, das heißt, das Damnum gehört zu den Finanzierungskosten. Fällt es bei Kauf an, kann durch die steuerliche Geltendmachung über die Werbungskosten bei vermieteten Immobilien eine hohe steuerliche Rückzahlung im Jahr des Immobilienkaufs erzielt werden. Allerdings wird das Disagio nur in der sogenannten marktüblichen Höhe vom Finanzamt anerkannt. Als marktüblich gelten zum Beispiel bei einer fünfjährigen Laufzeit eines Hypothekendarlehens fünf Prozent Damnum. Bei selbst genutzten Immobilien steht diese Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit seit einigen Jahren nicht mehr zur Verfügung.

Zusammenfassung

Damnum ist also der Oberbegriff für Agio und Disagio, Auf- beziehungsweise Abgeld auf ein Darlehen mit entsprechend höherem Rückzahlungsbetrag oder geringerem Auszahlungsbetrag.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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