Themen zu Ökologisch Bauen

Energieeinsparverordnung kurz EnEV 2009

Energiesparverordnung-kurz-EnEV

Bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 handelt es sich um die Zusammenfassung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) sowie der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Sie wird dem deutschen Baurecht zugeordnet und regelt die bautechnischen Grundanforderungen für einen effizienten Energieverbrauch.

Grundidee der EnEV

Das Verschmelzen von Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung wurde aus Bilanzierungsgründungen vorgenommen. Gemeint ist damit, dass sowohl Anlagentechnik wie auch Wärmeschutz in einer Gesamtbilanz betrachtet werden können. Ziel ist es dabei, dass diese am Ende vorgegebenen Standards entsprechen. So kann es zum Beispiel sein, dass eine unzureichende Heizungsanlage durch eine effiziente Wärmedämmung ausgeglichen werden kann. In der EnEV finden sich insbesondere Grenzwerte für gewollte Energiestandards. Innerhalb der aktualisierten Energieeinsparverordnung findet sich außerdem eine umfassende Berücksichtigung der Verluste und Energiebilanz bei der Speicherung, Verteilung, Erzeugung und Übergabe von Wärme, welche dadurch ermöglicht wird, dass die Anlagentechnik ein integrativer Bestandteil ist. Neu ist jedoch, dass in der EnEV auch alle Wärmeschutzangaben für den Sommer festgehalten sind. Dadurch ist es nunmehr auch möglich, Solaranlagen in die Bilanz mit einzubeziehen.

Anwendbarkeit der EnEV

Grundsätzlich findet die Energieeinsparverordnung ihre Anwendung in Deutschland. Verschiedene Faktoren müssen dabei gegeben sein; beispielsweise gilt die EnEV für Gebäude, welche Innentemperaturen von durchschnittlich 19°C aufweisen und mehr als 4 Monate jährlich durch ein Heizungssystem warmgehalten werden müssen. Außerdem fallen sämtlich Wohngebäude unter diese Verordnung, sofern sie in der Tat vorwiegend zum Wohnen verwendet werden. Ferner muss die EnEV auf all diejenigen Gebäude angewendet werden, welche eine Innentemperatur von 12-19°C aufweisen und welche ebenfalls mehr als 4 Monate im Jahr beheizt werden. Nicht zur Geltung kommt die Verordnung bei Gebäuden, die 1. denkmalgeschützt sind, 2. der Tierhaltung dienen, 3. die überwiegend offen gehalten werden müssen, 4. unterirdisch errichtet wurden, 5. der Pflanzenzucht dienen und 6. die aufgebaut und zerlegt werden müssen/können (Traglufthallen, Zelte etc.).

Energieeinsparverordnung 2009

Die Energieeinsparverordnung 2009 gilt als Erweiterung der Version von 2007. Es werden hierbei vor allem die Beschlüsse des integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) berücksichtigt und umgesetzt. Dabei soll der Verbrauch/Bedarf an Brauch- und Heizungswasser sowie generell an Energie um etwa 30% reduziert werden. Von 2012 an werden des Weiteren vor allem die energetischen Anforderungen um 30% verschärft. Ebenfalls wurde in der EnEV 2009 eine Ausweitung der Bilanzierungsmethode der DIN V 18599 auf Wohnhäuser festgelegt. Ferner gibt es fortan Referenz- und Grenzwerte für die Gebäudehülle.

Sowohl die EnEV 2007 als auch die EnEV 2009 verfolgen eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Energie- und Wärmebilanzberechnungen sowie explizit einen umweltschonenderen Umgang mit Energieressourcen.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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