Themen zu Finanzierung

Fälligkeitsdarlehen zunächst nur Zinsen zahlen

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Darlehensarten

In fast allen Fällen wird der Kauf einer Immobilie, sei es ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung nicht vom Erwerber zu hundert Prozent aus Eigenmitteln bezahlt. Meistens wird der größere Teil des Kaufpreises über einen Kredit, ein Darlehen, finanziert. Es gibt jedoch ganz verschiedene Darlehensarten, die sich in wichtigen Punkten unterscheiden. Am weitesten ist wohl das Annuitätendarlehen verbreitet. Bei diesem Darlehen werden jährliche oder monatliche Raten vereinbart, die über die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrags konstant bleiben. Diese Raten enthalten einen Tilgungsteil und einen Zinsanteil. Während der Zinsanteil bei den Raten im Laufe der Zeit abnimmt steigt der Tilgungsteil. Anders bei einem sogenannten Tilgungsdarlehen. Hierbei wird eine konstante Tilgungsleistung, etwa in Höhe von 250 Euro pro Monat vereinbart. Natürlich werden zusätzlich auch Zinsen bezahlt, deren Höhe sich aber nach der noch vorhandenen Restschuld richtet. Daher verändern sich bei einem Tilgungsdarlehen die Raten, sie werden mit zunehmender Länge der Laufzeit geringer.

Fälligkeitsdarlehen und Tilgungsersatz

Schließlich ist das Fälligkeitsdarlehen zu nennen. Dabei wird im Vertrag vereinbart, dass der Darlehensnehmer während der gesamten Laufzeit des Vertrages lediglich Zinsen zahlt. Die Tilgung ist am Ende des Darlehensvertrags fällig. Die Verträge sehen im Normalfall vor, dass gleichzeitig während der Laufzeit ein sogenannter Tilgungsersatz angespart wird. Infrage kommen hierfür neben einem Sparvertrag eine Kapitallebensversicherung oder auch ein Bausparvertrag. Diese werden dann so berechnet, dass bei Fälligkeit die Darlehenssumme auf einen Schlag abgelöst werden kann.

Fälligkeitsdarlehen mit Lebensversicherung

Früher waren Fälligkeitsdarlehen weit verbreitet. Häufig wurden sie mit Kapitallebensversicherungen kombiniert. Aus steuerlichen Gründen wurde dieses Modell oft gewählt. Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung konnten steuerlich geltend gemacht werden, weshalb sich das Modell für manche Eigentümer durchaus gelohnt hat. Inzwischen hat sich die steuerliche Gesetzgebung bezüglich der Kapitallebensversicherungen aber erheblich geändert. So werden seit 2005 die Erträge aus der Kapitallebensversicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert. Außerdem wurde die Geltendmachung der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben stark eingeschränkt. Daher hat das Finanzierungsmodell Fälligkeitsdarlehen mit Kapitallebensversicherung erheblich an Attraktivität verloren. Beispielrechnungen zeigen, dass für den Darlehensnehmer diese Finanzierungsmethode in den allermeisten Fällen zu einer deutlich höheren Belastung führt, als etwa bei Annuitätendarlehen

Fälligkeitsdarlehen mit Bausparvertrag

Das Prinzip ist hierbei das gleiche wie bei der Kombination mit der Kapitallebensversicherung. Für die Darlehenssumme werden zunächst nur die Zinsen fällig und gleichzeitig wird ein Bausparvertrag abgeschlossen. Mit dem angesparten Guthaben wird am Ende der Darlehenslaufzeit die gesamte Summe getilgt. Argumentiert wird häufig, dass wegen der Zinserträge bei dem angesparten Geld die notwendige Summe schneller erreicht wird, als bei einem Annuitätendarlehen getilgt werden kann. Eine genaue Betrachtung zeigt aber, dass bei einem Fälligkeitsdarlehen auf jeden Fall mehr Zinsen gezahlt werden.

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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