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Familien richten sich neu aus-trotz Jobverlust Immobilie behalten

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Spätestens seit Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise und Finanzkrise haben sich viele Menschen Gedanken über die optimalen Investitionen ihres Vermögens gemacht. Zudem haben sie gemerkt, dass ein Arbeitsplatz nicht selbstverständlich, sondern vergänglich ist. Entscheidend ist allerdings, dass man sich darüber informiert, wie es im Falle der Arbeitslosigkeit weiter geht, wenn man sich für eine Immobilie als Investition entschieden hat.

Viele Menschen gehen davon aus, dass sobald man arbeitslos wird und keinen anderen Job findet, das Haus oder die Wohnung verkauft werden muss. Dies ist allerdings nicht immer und unbedingt der Fall, wie bereits einige Hausbesitzer berichtet haben. So sind einige Fälle bekannt, bei denen das Haus behalten werden konnte, obwohl dieses noch lange nicht abbezahlt ist. Solche Fälle geben den Menschen, die sich mit dem Gedanken befassen Hauseigentümer zu werden, ein sicheres Gefühl, da auch die Schieflagen des Lebens nicht zwingend auch den totalen Ruin bedeuten müssen. Jedoch muss man hierfür dann auch einiges tun, wenn die Situation eintritt.

Arbeitslos und Eigentümer bleiben?

Solange man keine Privatinsolvenz anmelden muss, weil man sich überschuldet hat, ist es in der Regel nicht notwendig, dass man das eigene Haus gleich auch verkaufen muss. Hierbei spielt es auch gar keine Rolle, ob dieses Haus bereits abbezahlt ist oder eben noch nicht. Die Hausbesitzer ärgern sich meist darüber, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld und mit dem sogenannten Wohngeld gleich auch die Mietkosten übernommen werden.

Beim Eigenheimbesitz scheint das erst mal nicht so zu sein. Das ist aber nicht richtig, denn auch die Eigentümer können Anträge stellen und somit sich um einen finanziellen Zuschuss bemühen. So ist es beispielsweise durchaus möglich, dass die anfallenden Zinsen des Kredits vom Arbeitsamt übernommen werden. Die Tilgung muss hingegen immer selbst aufgetrieben werden und das muss der Hauseigentümer dabei auch dem Arbeitsamt nachweisen. Sollte die Tilgung allerdings nicht aufgebracht werden, kann es wiederum zur Privatinsolvenz kommen, was den Verkauf bedeutet. Allerdings muss man, bis es soweit kommt, zuerst hier Immobilien finden, die anschließend gekauft werden können. Dafür sind Gespräche mit der Bank notwendig, die den Kredit genehmigen muss. Diverse Sicherheiten, die zum Beispiel in Form einer Lebensversicherung sein können, zeigen der Bank, dass im Notfall Geld vorhanden wäre, das man benutzen könnte, wenn es zur Zahlungsunfähigkeit kommt. Die Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz sind jedoch die Voraussetzung dafür, dass das Arbeitsamt entgegenkommen kann.

Der Artikel wurde verfasst von Felix.

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