Förderung für Hauskauf prüfen

Immer mehr Menschen wollen sich durch Wohneigentum absichern. Dazu hat die anhaltende Diskussion um Rentenkürzungen, private Altersvorsorge, Renteneintrittsalter, aber auch die Finanzkrise beigetragen. An diesem Punkt wurde nämlich deutlich, dass eine Kapitalanlage unter Umständen deutlich risikoreicher ist als die Anlage in eine Immobilie, sprich Wohnung oder Haus. Dies galt zwar über einige Jahre als zu wenig lohnend, waren doch die erzielbaren Renditen geringer als bei Aktien, Fonds und Ähnlichem – aber inzwischen hat sich doch auch gezeigt, dass sie deutlich risikoärmer sind.
Finanzierung von Immobilien
Soll also nun ein Haus oder eine Wohnung gekauft werden, muss als Erstes grundsätzlich die Frage der Finanzierung betrachtet werden. Denn dadurch entscheidet sich in der Regel immer auch, ob und vor allem wie viel sich der zukünftige Hausbesitzer denn leisten kann. Neben dem vorhandenen Eigenkapital haben das monatliche Einkommen und die jetzige Miethöhe auch einen Einfluss, ebenso wie das gerade herrschende Zinsniveau und eben mögliche Förderprogramme.
Steuer und staatliche Förderung bei vermieteten Immobilien
Die steuerliche Förderung von Wohneigentum durch den Staat beschränkt sich allerdings auf Immobilien, die vermietet werden. Hier können Eigentümer nicht nur die Sollzinsen als Werbekosten absetzen, sondern auch alle anderen Kosten wie Renovierungen, Reparaturen oder die Suche nach Mietern. Außerdem können zwei Prozent des Kaufpreises jährlich bei der Steuererklärung abgesetzt werden, die sogenannte Abschreibung für Abnutzung (AfA). Bei selbst genutzten Immobilien wird dagegen nichts mehr steuerlich gefördert.
Wohn-Riester
Die allgemein bekannte Riesterförderung als eine Möglichkeit der privaten Altersversorgung darf auch zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Wer nicht schon über einen Riestervertrag verfügt, dessen Kapital genutzt werden soll, kann einen Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Immobilienarlehen in Betracht ziehen. Dabei werden die steuerbegünstigten Beträge des Riestervertrags zur Tilgung des Darlehens genutzt. Allerdings müssen die hier errungenen Vorteile später versteuert werden (das Prinzip der nachgelagerten Versteuerung).
Förderungen der Länder und Kommunen
Zu den genannten bundesweiten Fördermöglichkeiten kommt eine Unmenge an Förderprogrammen auf Länder- und Gemeindeebene hinzu. Gerade viele Städte und Gemeinden wollen durch solche Programme junge Familien zum Erwerb von Immobilieneigentum animieren. Die Gemeinden beabsichtigen damit unter anderem, die Abwanderung in andere Gemeinden zu verringern. Es gibt deshalb häufig vergünstigte Grundstücke, aber auch Kopfprämien von bis zu 12000 Euro für das erste und 3000 Euro für jedes weitere Kind für Familien, die in einer bestimmten Gemeinde ein Haus bauen. Aber auch die verschiedenen Bundesländer bieten Förderprogramme, nicht nur für junge Familien. So gibt es beispielsweise auch Programme zur Förderung des Wohnens im Alter oder auch Wohnen mit erneuerbaren Energien etc. Die finanzierenden Banken können hier im Normalfall entsprechend umfangreich beratend tätig werden.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.




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