Förderung ist abhängig vom Sanierungsgebiet
Förderungen für städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen sind abhängig vom jeweiligen Sanierungsgebiet. Im gesamten Bundesgebiet variieren die diesbezüglichen Zuschüsse so dass hier keine einheitliche Regelung genannt werden kann. Wer dem zu Folge Förderungen für Um- oder Ausbauarbeiten erhalten möchte, der muss sich zunächst die städtischen Satzungen ansehen.
Die Zielsetzung
Jede Stadt und Kommune hat zum Ziel historische Bausubstanzen zu erhalten. Damit dies auch umgesetzt werden kann, erhalten auch private Nutzer einer entsprechenden Immobilie Förderungen, die dem Erhalt dieser historischen Bauwerke dienen und für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten genutzt werden müssen. Maßgeblich für die Zuteilung der einzelnen Fördermaßnahmen sind der ortsübliche soziale Wohnungsbau und dessen Möglichkeiten der finanziellen Zuschüsse. Übersteigen die privaten Sanierungsmaßnahmen die Grenzen dieses Rahmens, sind alle zusätzlichen Kosten vom Eigentümer der Immobilie selbst zu tragen. Denkmalgeschützte Immobilien werden hier in der Regel bevorzugt behandelt.
Voraussetzungen für eine Förderung?
Komplette Modernisierungen und Instandhaltungen sind hinsichtlich der Förderung an einige Bedingungen geknüpft. So sind beispielsweise Förderungen und finanzielle Zuschüsse zu erhalten, wenn die Fassade erhebliche Mängel aufweist oder auch das Dach nicht mehr die normale Schutzfunktion erfüllen kann. Ebenfalls gefördert werden das Trockenlegen des Mauerwerks sowie die Instandhaltung von Türen und Fenster. Wer hier keine zwingende Notwendigkeit nachweisen kann, hat diesbezüglich kaum Chancen auf finanzielle Zuschüsse.
Auch guckt oftmals in die sprichwörtliche Röhre, wer mit seinem Grundstück nicht in dem speziell ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegt. Nicht selten handelt es sich hierbei nur um einzelne Anwesen, die hier explizit aus der Förderberechtigung herausfallen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage der Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den einzelnen Sanierungsgebieten sind in einer Richtlinie und Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Inneren verankert. Die Durchführung und Zuteilung der einzelnen Fördermaßnahmen obliegt jedoch den Kommunen selbst. Diese entscheiden dem zu Folge über die Bemessung selbst.
Verfahrensarten
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterliegen in der Regel zwei unterschiedlichen Verfahrensarten. Zum einen gibt es ein umfassendes Sanierungskonzept, die letztendlich eine Bodenwertsteigerung zum Ziel hat und in überwiegenden Fällen seine Anwendung findet. Zum anderen gibt es jedoch ein vereinfachtes Verfahren, das meist dann zum Tragen kommt, wenn keine Bodenwertsteigerung mit den Sanierungsmaßnahmen zu erwarten sind. Hier erhalten die Antragsteller in der Regel auch nur mäßige Zuschüsse in den jeweiligen Sanierungsgebieten.
Die Städtebauförderung wird von der Bundesregierung unterstützt, d. h. die Länder und dementsprechend die Kommunen erhalten ihrerseits wiederum Zuschüsse für Fördermaßnahmen. In den vergangenen Jahren konnten so eine Vielzahl an erhaltungswürdigen Immobilien saniert und auch modernisiert werden und ganze Stadtkerne erstrahlten in neuem Glanz.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.