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Geld vom Staat beim Wohnungskauf?

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Leider wurden die Eigenheimzulagen beim Kauf einer Immobilie gestrichen. Für viele Bauherren war dies der einzige Weg, eine Immobilie zu finanzieren. Es gibt jedoch immer noch Möglichkeiten für Clevere an zinsverbilligte Darlehen oder auch Zuschüsse vom Staat zu kommen. Junge Familie erhalten von vielen Gemeinden einen Zuschuss zum Erwerb, dies ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und kommt auch ganz auf das jeweilige Baugebiet an.

Geld vom Staat für Neubauten

Wer neu baut, sollte sich vielleicht auch mit einem KFW - Effizienzhaus beschäftigen. Hierfür gibt es zinsverbilligte Kredite bis zu 50.000 € je Wohnung, das bedeutet, für ein Zweifamilienhaus kann man schon 100.000 € zinsgünstig erhalten. Diese zinsverbilligten Staatsdarlehen werden zu 100 % ausbezahlt. Zudem besteht die Möglichkeit während der ersten Bindungsfrist des Darlehens diesen auch ohne jegliche Vorfälligkeitszinsen zurückzubezahlen.

Billiges Baugeld von der KFW – Förderbank

Gefördert werden von der KFW sowohl Alt- als auch Neubauten. Hierbei gelten jeweils andere Fördervorschriften. Wenn der Bauherr eine Wohn- oder Gewerbeeinheit in einem hochenergieeffizienten Haus kauft, kann er je nach geprüftem Einzelfall Barzuschüsse in Höhe von bis zu 7.500 € erhalten. Zudem gibt es für diese Erwerbsform auch zinsverbilligte Kredite bis zu 75.000 €. Entscheidend für diese Förderungen ist der KfW-Effizient-Hausstandard. Diesen Standard kann man auch durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen erreichen.

Steuerspar-Modell Baudenkmal

Erwerben Sie sich ein Baudenkmal, dann hilft der Fiskus mit. Bei der Eigennutzung dürfen satte 90 % der für den Gebäudeerhalt akzeptierten Kosten zehn Jahre lang absetzen. Wer klug einkauft, könnte unter Umständen einen großen Teil des Kaufpreises mit seiner Steuerschuld wieder hereinholen. Kapital Anleger, die vermieten können 12 Jahre lang alles voll von der Steuer abziehen. Vermieter können die Baudenkmal-Immobilie mit einem hohen Abschreibungssatz jährlich neu ansetzen lassen. Zudem können natürlich die Schuldzinsen für das Mietobjekt abgesetzt werden.

Hinweis: Grundsätzlich werden Steueraussagen immer auf den derzeitigen Steuergesetzgebungen gemacht. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Wenn Sie die derzeitige Steuergesetzgebung konkret wissen möchten wird der Rat eines Steuerberaters empfohlen.

Bildquellenangabe: Erika Hartmann / pixelio.de

Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.

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