Haftungsfreistellung für Bauherren

Förderdarlehen für die Baufinanzierung
Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte, der benötigt hierfür in der Regel Eigenkapital und/oder ein Bankdarlehen. Wer allerdings ein Darlehen aufnehmen möchte, der muss zumindest über eine gute Bonität verfügen und vielfach diesbezüglich auch Sicherheiten vorlegen können. Liegt nun beides nicht im hohen Maße vor, so muss die Planung des Eigenheims trotzdem nicht unbedingt auf Eis gelegt oder abgeblasen werden. Sogenannte Förderdarlehen bieten diesbezüglich oftmals eine wunderbare Alternative zum herkömmlichen Bankkredit.
Haftungsfreistellung hilft!
Ein Förderdarlehen vereinbart in seiner Ausführung eine Haftungsfreistellung für die bezogene Bank. Mit der Einschaltung eines unabhängigen Dritten erhält der Darlehensnehmer sein Darlehen zwar vom beauftragten Kreditinstitut, welche dieses Darlehen jedoch zu refinanzierten Konditionen der dritten Institution erhält. Ein großer Träger dieser Förderdarlehen ist hier beispielsweise die KfB-Bank. Wurde dem zukünftigen Bauherren ein Förderdarlehen gewährt, so übernimmt die KfB-Bank einen vorher festgelegten Anteil am Darlehen sowie dessen Haftung. Wurde keine Haftungsfreistellung beantragt, so trägt bei Bewilligung des Darlehens ausschließlich das beauftragte Kreditinstitut, meist die eigene Hausbank, das Risiko des Zahlungsausfalles.
Bis zu 100 Prozent möglich
Üblicherweise werden 40 bis 100 Prozent der Darlehenssummen refinanziert und abgesichert. Kommt der Kreditnehmer während der Laufzeit in Zahlungsschwierigkeiten, kann der in Anspruch genommene Kredit nicht ordnungsgemäß bedient werden oder Platz das Bauvorhaben aufgrund von Fehlkalkulationen bereits in der Anfangsphase, so springt der Förderer für die Tilgung des Darlehens ein.
Haftungsfreistellungen sind für viele Bauherren oftmals die einzige Möglichkeit sich, ohne die meist geforderten Sicherheiten oder nennenswertes Eigenkapital, den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Kombiniert mit darüber hinaus noch zinsgünstigen Konditionen bieten diese Darlehen für viele den Startschuss in ein neues Leben.
Ausfallbürgschaften inbegriffen
Förderdarlehen beinhalten grundsätzlich eine Ausfallbürgschaft, welche die abwickelnde Bank des Kreditnehmers in der zuvor festgelegten Höhe von ihren Risiken des Zahlungsausfalls befreit. Die Darlehenskonditionen werden jedoch, wie ansonsten auch üblich, zwischen dem Antragsteller und dem Kreditinstitut ausgehandelt.
Konnten bei Abschluss des Kreditvertrages Sicherheiten vorgelegt werden, werden diese bei Tilgungsschwierigkeiten zwischen der Förderbank und dem Kreditgeber prozentual im Hinblick auf die Höhe des Freistellungsauftrages aufgeteilt. Liegen keine Sicherheiten vonseiten des Kreditnehmers vor und treten darüber hinaus Tilgungsschwierigkeiten oder –ausfälle auf, so springt nun die Förderbank mit der Zahlung ein.
Diese Vorgehensweise ist mittlerweile ein gängiges Verfahren bei der Vergabe von unsicheren Krediten und Baufinanzierungen. Die Haftungsfreistellungen bieten den Banken so ein hohes Maß an Sicherheit, auch wenn der Kreditnehmer die Anforderungen an Sicherheiten und nötiger Bonität zunächst nicht erfüllen kann.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.




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