KFW 60 Haus - da stimmt der Energieverbrauch

KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die eigentlich eine Bank ist, die Bund und Ländern gehört. Neben der Mittelstandsförderung hat die KfW auch die Aufgabe, Investitionen im Bereich Wohnungsbau, Modernisierung und Energieeinsparung zu unterstützen. Dazu werden immer wieder Förderprogramme aufgelegt. Im Rahmen eines solchen Programms wurden unter anderem Vergabekriterien zum Energieverbrauch von Häusern entwickelt, nämlich die KfW-60- und Kfw-40-Standards. Diese inzwischen allgemein anerkannten Standards wurden mit der Energieeinsparverordnung 2004 festgelegt. Danach darf ein KfW 60 Haus nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche Primärenergiebedarf aufweisen.
Ganz wichtig ist, dass der Primärenergiebedarf nichts mit dem tatsächlichen Energieverbrauch, etwa einer Heizungsanlage, zu tun hat. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt nicht nur die bereitgestellte Energiemenge des jeweiligen Energieträgers (zum Beispiel Strom, Gas oder Öl), sondern auch die Energie, die vorher schon für Gewinnung, Raffinerie und Verteilung dieses Brennstoffes aufgewandt wurde, aber auch Anlageverluste. Außerdem gibt es einen Faktor, der unter anderem ökologische Aspekte berücksichtigt. Dieser liegt bei 0 für erneuerbare Energien wie Wind oder Sonne und bis zu 3 für Strom. Damit enthält der Primärenergiebedarf eine ökologische Komponente. Das bedeutet, dass bei Nutzung erneuerbarer Energien die KfW-60-Werte leichter zu erreichen sind. Für den Bauherrn ist diese Zahl allerdings nicht direkt hilfreich, sie sagt nämlich nichts über die tatsächlichen Energiekosten aus, die für das Haus im Jahr anfallen.
Kfw-60-Häuser müssen darüber hinaus aber noch andere Kriterien erfüllen, die sich auf das verwendete Baumaterial, Fenster, Wärmedämmung und Heizwärmebedarf beziehen. Außerdem muss der Transmissionswärmeverlust den Höchstwert, der in der Energieeinsparverordnung genannt ist, um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Es können übrigens nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser KfW-60-Häuser sein.
Notwendige Maßnahmen für den KfW-60-Haus-Standard
Um einen KfW-60-Standard zu erreichen, müssen also verschiedene Maßnahmen kombiniert werden. Es können hochdämmende Ziegel verbaut werden, die Außenwände zusätzlich mit einer etwa vierzig Zentimeter dicken Dämmschicht versehen werden. Neben einer Dämmung der Kellerdecke muss auch das Dach hochgedämmt sein, oder aber das oberste Geschoss, wenn das Dach nicht ausgebaut ist. Neben einer Wärmeschutzverglasung bei den Fenstern ist eine hohe Luftdichtigkeit des Gebäudes anzustreben und eine möglichst energieeffiziente Heizungsanlage einzubauen. Die Kombination dieser möglichen Maßnahmen kann aber jeder Bauherr so wählen, dass er die entsprechenden Werte der Verordnung erreicht. Bei der Aufzählung der notwendigen Maßnahmen wird deutlich, dass ein KfW-60-Haus in der Ausstattung eigentlich nicht über den Stand der Technik eines modernen Hauses hinausgeht.
Im Jahr 2009 wurde der KfW-60-Haus-Standard von der Kreditanstalt für Wiederaufbau denn auch durch einen schärferen Standard, das KfW-Effizienzhaus, ersetzt.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.




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