Sanierungskosten für Energieausweis

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde die Pflicht eingeführt, bei Änderungen an Gebäuden und für Neubauten einen Energieausweis zu erstellen. Außerdem muss ein Energieausweis nach EnEV bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern oder beim Verkauf von Immobilien vorgelegt werden. Ausgenommen davon sind Bauten, die unter Denkmalschutz stehen. Ein Energieausweis soll sowohl Mieter wie auch Kaufinteressenten darüber informieren, mit welchen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser in dem Haus beziehungsweise der Wohnung zu rechnen ist. Diese Kosten können ja angesichts ihrer potenziellen Höhe durchaus ein Entscheidungskriterium darstellen. Allerdings gibt es je nach Gebäude unterschiedliche Vorschriften für die Energieausweise.
Bedarfsausweis
Bei Neubauten oder bei wesentlichen Änderungen (etwa Sanierungen) an Bestandsgebäuden werden die Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt. Dazu werden die Bauweise und Baustoffe sowie die Installationen und Heizungstechnik analysiert und danach End- und Primärenergiebedarf berechnet. Da diese beiden Größen unabhängig vom Nutzerverhalten sind, ermöglicht der Bedarfsausweis eine objektive Bewertung
Verbrauchsausweis
Dagegen wird beim verbrauchsbezogenen Ausweis der tatsächliche, durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen, bereinigt um einen Klimafaktor. Die hier angegebenen Werte sind allerdings nicht sehr aussagekräftig: Sie sind vom individuellen Nutzerverhalten abhängig. Auch ein schlecht isoliertes Gebäude, das kaum beheizt wurde, kann daher mit einem Verbrauchsausweis eine relativ gute Bewertung erhalten. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich Verbrauchsausweise nicht durchsetzen.
Im Energieausweis werden auch immer Hinweise gegeben, durch welche Sanierungsmaßnahmen wie hohe Energie-Einsparungen erzielt werden könnten. Dazu sollte zunächst klar sein, wie hoch die Verluste an bestimmten Bauteilen in alten Häusern gegenüber modernen Effizienzhäusern sein können:
- Dach 15 - 20 %
- Fenster 15 % (bei Einfachglas 25 %)
- Außenwand 25 %
- Kellerdecke 5 %
- Heizung und Warmwasser mit herkömmlichem Konstantkessel 35 %
Für ein durchschnittliches Gebäude ergeben sich Sanierungskosten in folgender Höhe (Durchschnittswerte):
- Dachdämmung 45 Euro pro Quadratmeter (ohne Montage)
- Wärmeschutzglas mit zwei Scheiben 350 Euro pro qm
- Dämmung Außenwand 110 Euro pro qm
- Dämmung Kellerdecke 6 Euro pro qm
- Neue Heizung mit Brennwerttechnik circa 8000 Euro
Zu diesen Kosten für die energetische Sanierung eines Hauses können natürlich weitere für Solarthermie oder Fotovoltaikanlagen sowie die Nutzung von Wärmepumpen hinzukommen. Andererseits muss auch bedacht werden, dass sich bei den hohen Verlusten manche Sanierungsmaßnahme sehr schnell amortisiert, wie etwa eine neue Heizung in Kombination mit der Dachdämmung. Darüber hinaus gibt es vielfältige Förderprogramme von Bund, Ländern und einigen Kommunen, durch die die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen deutlich preiswerter wird. Für einige Umfänge gibt es sogar Tilgungszuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Der Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid.



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